
Die Februar-Ergänzung des Handbuchs der Schulberatung ist für Sie online.
Folgende Fachartikel werden hinzugefügt bzw. aktualisiert:
➤ Screening- und Fragebogen-Verfahren zur Abklärung von Depressionen bei Kindern und Jugendlichen
Depressionen treten bereits im Kindes- und Jugendalter auf – Schulen mit ihren Beratungssystemen können dazu beitragen, dass die psychische Störung häufiger erkannt und dann behandelt wird. Der vorliegende Artikel enthält einführend einen kurzen Überblick zum Störungsbild der Depression im Kindes- und Jugendalter, anschließend werden häufig verwendete Screening-und Fragebogenverfahren zur (Vor-)Abklärung einer Depression vorgestellt. Neben den Rahmenbedingungen für die Testanwendung wird vom Autor des Beitrags auch eine Kurzeinschätzung abgegeben, ob und wie die vorgestellten Verfahren von Beratungslehrkräften und Schulpsychologinnen / Schulpsychologen eingesetzt werden können.
➤ Kollegiale Beratung für und von Schulberater:innen
Schulpsychologinnen und Beratungslehrkräfte können kollegiale Beratung als Beratungs- und Reflexionssystematik für ihre eigenen beruflichen Themen sowie in der Rolle von Multiplikatorinnen als Angebot für Beratung und Reflexion für ihre Zielgruppen nutzen. Um damit ihre eigene Professionalität und Expertise für kollegiale Beratung zu fördern, sollten
sie mit dem Konzept sowie dessen Prinzipien und Methoden eingehend vertraut sein. Dieser Beitrag stellt wesentliche Grundlagen von kollegialer Beratung vor, skizziert ein Modell für kollegiale Beratung und geht auf die Anwendung von kollegialer Beratung durch Schulpsychologinnen und Beratungslehrkräfte im Schulkontext ein.
➤ Berufsfachschulen in Bayern
Berufsfachschulen ergänzen sinnvoll das Angebot der beruflichen Bildung und reihen sich stimmig innerhalb der Beruflichen Schulen ein. Sie sind die am meisten vertretene Schule in Bayern und werden von knapp 13 % der Schüler/innen genutzt, einen Beruf grundständig zu erlernen. Für die meisten Berufsfachschulen gelten eigene Berufsfachschulordnungen, die Berufe sind entweder nach Bundes- oder Landesrecht geregelt. Einige Berufe können nur über eine Berufsfachschule erlernt werden, für andere kann die Berufsfachschule eine Option sein. Nicht behandelt wird die Wirtschaftsschule, die es in Bayern als Berufsfachschule in einer vier-, drei- und einer zweistufigen Form gibt, beginnend ab der 7. Jahrgangsstufe (als Modellversuch ab Klasse 6). Die Wirtschaftsschule wird in diesem Handbuch in einem eigenen Beitrag dargestellt: 01 WIR/2.2.7 Wirtschaftsschule in Bayern.
➤ Kooperationsauftrag der schulischen Beratungsfachkräfte und der Schulen
Die staatliche Schulberatung (Beratungslehrkräfte sowie Schulpsychologinnen und Schulpsychologen) in Bayern hat – wie die Schulen auch – einen eigenen offiziellen Kooperationsauftrag, dem sie eigenständig mit Außenwirkung, ohne vorherige Genehmigung eines Dienstvorgesetzten, nachkommen soll. Ansonsten wird die Schule in Bayern immer vom Schulleiter oder der Schulleiterin nach außen vertreten. Davon abgesehen sind die Beratungslehrkräfte und die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen bei der Erfüllung ihrer Beratungsaufgaben oft angewiesen auf außerschulische Unterstützungssysteme und Beratungseinrichtungen. So sollen in diesem Beitrag die Kooperationsaufträge mit ihren Bestimmungen und Regelungen ausführlich dargestellt und spezifische Schwerpunkte hervorgehoben werden. Deutlich werden soll die Rolle der Schulberatung in den verschiedenen Kooperationsaufträgen.
➤ Arbeitszeit der Beratungsfachkräfte in der Schulberatung
Eine Stunde Arbeit in der Beratung ist etwas anderes als eine Stunde Arbeit eines Richters oder eines Verwaltungsbeamten und vor allem etwas ganz anderes als eine Stunde Unterricht. Das hängt vor allem an der unterschiedlichen Zeit für Abstimmungen (z. B. Konferenzen), für Vorbereitungen (z. B. Materialien sichten und erstellen) und für die Nachbereitung (z. B. Gutachten schreiben, Korrekturen) zusammen. Auf der Basis der Arbeitszeitregelungen für den öffentlichen Dienst stellt dieser Beitrag die rechnerischen Zusammenhänge her.
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